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Gefahren an gefrorenen Gewässern und Eisrettung

Jedes Jahr wenn es Winter wird, häufen sich die Meldungen von Unfällen, die beim Betreten von Eisflächen geschehen. Trotz des Wissens, wie groß die Gefahr beim Betreten von Einsflächen ist, wird diese Gefahr immer wieder unterschätzt, was nicht zuletzt tötliche Auswirkungen hat. Aufgrund verschiedener Einflüsse kann das Eis an verschiedenen Stellen eines Gewässers recht unterschiedliche Stärken aufweisen, die sich von Aussen nicht einschätzen lassen.

Bodenwärme, Strömungen, Zuflüsse warmer Industriegewässer oder Quellen, Gasbläschen aus schlammigem Grund, dünn überfrorene Fischereilöcher oder ehemalige Einbruchstellen sowie Eisrisse sind mögliche Ursachen dafür. Bereits bei geringer Belastung können solche Eisflächen brechen. Ein vereistes Gewässer sollte deshalb nur dann betreten werden, wenn absolut sicher ist, dass die Tragfähigkeit des Eises ausreicht Es ist auch zu beachten, dass Schnee ein sehr schlechter Wärmeleiter ist und daher schneebedeckte Eisflächen meist dünner sind als schneefreie.
Die größte Gefahr für eine ins Eis eingebrochene Person ist eine starke Unterkühlung und die damit verbundene Abnahme der Kraft und der ggf. eintretende Bewusstseinsverlust. Zusammen mit dem Abwärtstrieb schwerer Winterkleidung führt dies meist schon nach wenigen Minuten unweigerlich zum Ertrinken.

Wie tragfähig ist Eis?
Da es relativ unwahrscheinlich ist, dass Sie die Eisdicke vor dem Betreten messen, empfehlen wir dringend, sich nie optisch auf vereiste Flächen zu verlassen. Unbedenklich sind diese nur dann, wenn es für längere Zeit deutliche Minustemperaturen gegeben hat. Achten Sie vor allem auch auf Hinweise in Ihrer Tageszeitungen und sensibilisieren Sie Kinder und Jugendliche.
Betreten Sie Eisflächen nur, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass sie tragfähig genug sind! Folgende Eisdicken gelten als das Minimum (!) für das Betreten einer Eisfläche:

Einzelpersonen: mindestens 5 cm Personengruppe: mindestens 8 cm Schlittenfahrzeuge: mindestens 12 cm PKW, sonst. Fahrzeuge: mindestens 18 cm Fließende Gewässer (besonders gefährlich): mindestens 15 – 20 cm

Selbstrettung aus winterlichen Gewässern
Eine Selbstrettung aus dem eisigen Nass der winterlichen Gewässer muss innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Bereits wenige Minuten, nachdem der Verunglückte ins eiskalte Wasser geraten ist, werden seine Glieder durch die Kälte so steif, dass alle Versuche einer Selbstrettung scheitern werden. Da die unmittelbare Berührung mit dem eiskalten Wasser starke Schmerzen verursacht, müssen alle geistigen und körperlichen Kräfte mobilisiert werden, um eine Panik zu vermeiden und möglichst schnell das eiskalte Wasser verlassen zu können. Je nach Beschaffenheit des Eises bieten sich zwei Möglichkeiten an: Ist das Eis halbwegs tragfähig, versuchen Sie sich flach auf das Eis zu schieben und kriechen dann langsam über das Eis zum Ufer (hier ist der Einsatz von Hilfsmitteln wie z. B. Eispickern empfehlenswert, die beim „geplanten Betreten einer Eisfläche“ griffbereit mitgetragen werden sollten), reicht die Stabilität des Eises dazu nicht aus, versuchen Sie das Eis mit den Fäusten oder den Ellbogen stückweise zu zerbrechen und bahnen Sie sich so einen Weg zum Ufer oder zu tragfähigerem Eis.

Rettung durch einen oder mehrere Helfer (der Verunglückte schwimmt an der Einbruchstelle im Wasser)
Bei der Rettung eines im Eis eingebrochenen Menschen muss der Retter bedenken, dass das offensichtlich nicht mehr ausreichend tragfähige Eis für den Helfer eine erhebliche Gefahr darstellt! Er muss sich jedoch auch darüber im Klaren sein, dass sich der Eingebrochene wegen der einsetzenden Unterkühlung und der raschen Erstarrung seiner Glieder nur kurze Zeit an der Oberfläche halten kann und daher höchste Eile geboten ist.
Sofern es möglich ist, wird die Rettung von Land aus durchgeführt. Der Retter reicht, schiebt oder wirft dem Verunglückten Hilfsmittel wie Bretter, Stangen, Leitern, Gartentische und -bänke aus Holz, Türen, Leinen, Teile von Holzzäunen, Äste oder auch Strauchwerk zu. Besser wären ein Rettungsball oder Rettungsring mit Leine (oder ähnliche SCHWIMMFÄHIGE Rettungsmittel).
Gelingt es dem Verunglückten nicht sich selbst zu befreien, so muss der Retter ihm auf dem Eis zu Hilfe kommen. Hierbei darf sich der Helfer der Einbruchstelle nie stehend nähern. Er schiebt sich vielmehr liegend, möglichst mit ausgebreiteten Armen, zum Eisloch vor (dabei sollte er unbedingt angeleint sein, zur Not auch mit einem Auto-Abschleppseil, einer Hundeleine oder ähnlichem).
Von großem Vorteil ist es, wenn er sich auf einer großflächigen Unterlage (Türe, breites Brett) liegend an den Eingebrochenen heran schiebt. Sind mehrere Retter an der Unfallstelle, so sollten alle Retter, zumindest aber der erste Retter mit einer Leine gesichert werden.
Hat sich der Retter der Einbruchstelle genügend genähert, schiebt er vorhandene Hilfsmittel wie Bretter, Leitern oder ähnliches über die Einbruchstelle, um die Tragfähigkeit des Eises zu erhöhen und um dem Eingebrochenen die Möglichkeit zu geben, sich selbst daran herauszuziehen. Die scharfe Eiskante sollte überdeckt werden (mit einer Jacke, einem Rundholz oder dgl.), da sich sonst der Eingebrochene an der Eiskante verharken kann und es so erschwert wird ihn auf das Eis zu ziehen.

Rettung von unter das Eis Geratenen in stehenden Gewässern
Ist der Eingebrochene unter dem Rand des Eisloches verschwunden, so ist eine Rettung wesentlich schwieriger und der Erfolg höchst unsicher. Die Rettung kann dann nur durch Tauchen nach dem Untergegangenen UNTER ABWÄGUNG ALLER RISIKEN versucht werden. Ein derartiger Rettungsversuch bedarf allerdings einer sehr guten gesundheitlichen Verfassung sowie äußerster Willensstärke.
Hierbei müssen jedoch drei Grundsätze unbedingt beachtet werden:

1. Der Retter taucht in voller Kleidung (ohne Schuhe), um einer Unterkühlung vorzubeugen.

2. Der Retter muss durch eine kräftige Leine, die von einem zweiten Helfer gehalten wird, gesichert sein. Der zweite Retter hat darauf zu achten, dass sich die Leine nicht am scharfen Eisrand durchscheuert.

3. Wenn der Taucher nicht mit Tauchgerät und Tauchanzug ausgerüstet ist, darf nicht länger als 20 Sekunden getaucht werden. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Taucher (auch gegen seinen Willen) herausgezogen werden. Weitere Tauchversuche dürfen von demselben Taucher nur durchgeführt werden, wenn er einen Tauchanzug trägt. Ansonsten muss ein anderer Retter tauchen. Ist der Verunglückte unter eine dünne Eisdecke (2-3 cm) geraten, z.B. durch einen Sturz von einer Brücke oder einem Steg, so kann der Retter auch versuchen, die Eisdecke auf einer möglichst großen Fläche zu zertrümmern, um dem Untergegangenen die Möglichkeit zum Auftauchen zu verschaffen.

Rettung von Verunglückten, die in fließenden Gewässern unter das Eis geraten sind

Das Tauchen unter das Eis bei fließenden Gewässern ist äußerst lebensgefährlich und zudem ohne jede Erfolgsaussicht, da der Untergegangene in der Regel schnell abtreibt. Unter Berücksichtigung der Eigengefährdung gibt es keine Möglichkeit ohne Ausrüstung Rettungsmaßnahmen zu ergreifen - daher ist hier die einzige Hilfe ein schneller Notruf.

Rettung von einer treibenden Eisscholle
Die sicherste Rettung von treibenden Eisschollen ermöglicht ein stabiles Boot (kein Schlauchboot, da dieses durch scharfen Eiskanten aufgeschnitten werden kann und so versinken kann), wenn zwischen den Eisschollen genügend Fahrwasserbreite vorhanden ist. Ein Anstoßen mit dem Boot an die Scholle, auf der sich der Verunglückte befindet, ist zu vermeiden, um ein Abgleiten der zu rettenden Person zu verhindern. Der Verunglückte wird über das Heck in das Boot gebracht.

Wichtig: Geretteten flach lagern, möglichst nicht bewegen und nicht wärmen!
Aus eiskaltem Wasser gerettete Personen sind meist mittel bis stark unterkühlt! Der Blutkreislauf hat sich zentralisiert, um die wesentlichen Körperfunktionen am Laufen zu halten. D.h. im Körperkern befindet sich warmes Blut, während sich in der Schale und in den Extremitäten kaltes Blut befindet. Wird der Gerettete zu stark bewegt oder wird ihm Wärme zugeführt, so führt dies unter Umständen dazu, dass kaltes Blut in den Kern gelangt. Dies kann zum Aussetzen der lebenserhaltenden Körperfunktionen und damit zum Tod führen.
Daher: Körper flach lagern, nicht unnötig bewegen, Zustand des Geretteten überwachen und Person dem Rettungsdienst übergeben! Bei einem Aussetzen von Atmung/Puls sind selbstverständlich lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten (Herz-Lungen-Wiederbelebung). Im Allgemeinen bedeutet eine starke Unterkühlung Lebensgefahr für den Betroffenen.

Quelle: www.blausand.de

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