Hintergrund

Jährlich sterben in Deutschland knapp 600 Menschen bei Bränden, 200 davon sind Kinder. Aber nicht in erster Linie durch Feuer, sondern durch giftige Rauchgase, welche bei jedem Brand entstehen. Nur die wenigsten Bürger schützen sich mit Qualitäts-Rauchmeldern.

Die Gründe für Brände sind vielfältig

 um nur einige zu nennen.

 

 

 

Zwei Faktoren machen Brände so gefährlich: Rauch und Zeit

-          die meisten Opfer sterben nicht in den Flammen, sondern durch Rauchgase

-          Kohlenmonoxid und giftige Brandgase lassen die Opfer ersticken

-          die Uhr läuft gegen die Bewohner – Feuer breitet sich mit unglaublicher Geschwindigkeit aus

-          nur wenige Minuten bleiben, um sich in Sicherheit zu bringen – gerade nachts wird diese Zeit knapp

 

Leben zu retten wäre so einfach

Viele durch Feuer verursachte Unfälle könnten vermieden werden, wenn Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet würden. Die Installation von Rauchmeldern bietet einen zuverlässigen Schutz. Diese „Lebensretter“ nehmen die Rauchentwicklung eines Feuers bereits im Anfangsstadium wahr und warnen mit einem durchdringenden Signalton vor der drohenden Gefahr. Dies ist vor allem dann von entscheidender Bedeutung, wenn man schläft. Als Mindestschutz sollten in Wohnungen unbedingt im Flur und in den Schlafräumen und in jedem Geschoß des Hauses Rauchmelder installiert werden. Rauchmelder sind in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Auch in NRW besteht seit 2017 die Rauchmelderpflicht

Fotos und Grafiken: www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Rauchmelderpflicht seit 2017 in NRW

In den Gesetzestexten aller Bundesländer, die bislang eine Rauchmelderpflicht in der Bauordnung verankert haben, liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Für die Installation der Rauchwarnmelder wäre dann der Eigentümer zuständig. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder wird voraussichtlich der unmittelbare Besitzer sicherzustellen haben, es sei denn, der Eigentümer wird diese Verpflichtung selbst übernehmen.

Bauminister Harry K. Voigtsberger betonte bereits am 19.01.2012: „Eine gesetzliche Regelung wird niemanden überfordern. Wer sein Haus oder seine Wohnung schon mit funktionsfähigen Rauchmeldern ausgestattet hat, soll diese selbstverständlich weiter nutzen können." Innenminister Ralf Jäger ergänzte: „Der aktuelle Fall in Aachen hat gezeigt, dass es bei einem Wohnungsbrand auf jede Sekunde ankommt. Wenn die Bewohner rechtzeitig gewarnt werden, können sie sich und andere retten.“

Der Verband der Feuerwehren in NRW e. V. (VdF NRW) begrüßt die aktuelle Initiative der Landesregierung. In NRW liegt die Quote der Rauchmelder-Haushalte in NRW seit langem bei unter 25 %. VdF-Vorsitzender Dr. Jan Heinisch: "Trotz aller Aufklärungskampagnen vor allem der Feuerwehren konnte bis heute keine flächendeckende Installation von Rauchwarnmeldern erreicht werden. Die Zahlen aus anderen Bundesländern beweisen, dass eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht die Ausstattungsquote schätzungsweise vervierfacht und gleichzeitig die Zahl der Brandtoten merklich reduziert. Deshalb werden wir gemeinsam mit der Landesregierung für eine schnelle und konsequente Umsetzung einer Rauchwarnmelderpflicht in NRW kämpfen."


Auch Ulrich Bogdahn, Chef der Berufsfeuerwehr Essen und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW (AGBF NRW), unterstützt die Gesetzesinitiative. "Auch aus dem Ausland, wo in vielen Ländern schon sehr lange eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht besteht, ist bekannt: Eine Ausstattungsquote von etwa 80 % halbiert die Opferzahlen. Wer Menschenleben effektiv schützen will, kann eine Rauchwarnmelderpflicht in NRW nicht ablehnen", so Bogdahn.

 

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Drucken